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Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel leider nicht. Diese haben zwar die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Sie dies nicht tun. Nur einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die BKK Advita tun dies.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit diese Ihnen einen Psychotherapeuten zur Verfügung stellt. Laut Beschluss des Bundessozialgerichtes ist es Ihnen nämlich nicht zuzumuten, mehr als drei Psychotherapeuten anzurufen beziehungsweise länger als drei Monate (bei Erwachsenen) zu warten.

Dabei kommt es teilweise zu Situationen, die nicht nachzuvollziehen sind: Die gesetzlichen Krankenversicherungen schicken Ihre Mitglieder in die Klinik statt eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie zu bezahlen. Ein Tag in der Klinik kostet um ein mehrfaches mehr als eine Behandlungstunde bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.

Im Jahre 2017 hat das Bundessozialgericht die Lage für die Krankenversicherten leider noch mal verschlechtert: Es wurde gerichtlich festgelegt, dass auch bei einem Systemversagen des gesetzlichen Gesundheitssystems die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten bei einem alternativen Behandler zu übernehmen.

Dennoch macht es Sinn, dass Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden! Sagen Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass

  • die Wartezeiten in der Landshuter Region zu lange sind (Dies sollten Sie durch Telefonnotizen nachweisen können),
  • dass Sie aber eine freie Therapiestelle bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie (nämlich mir) bekommen können und
  • dass Sie um Kostenerstattung im Rahmen des " § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V" bitten.

Denn je mehr gesetzlich versicherte sich bei den gesetzlichen Krankenversicherung melden, umso eher wird die starre Haltung der gesetzlichen Krankenversicherungen durchbrochen, so dass sich das System vielleicht ändern kann.

Für Sie besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben. Ist auch dies nicht der Fall, so müssen Sie die Kosten privat übernehmen und können diese Ausgaben dann bei der Steuererklärung zum Teil geltend machen.

   

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