Dr. rer. nat. Martin Jürgens |
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Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel leider nicht. Diese haben zwar die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Sie dies nicht tun. Nur einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die BKK Advita tun dies. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit diese Ihnen einen Psychotherapeuten zur Verfügung stellt. Laut Beschluss des Bundessozialgerichtes ist es Ihnen nämlich nicht zuzumuten, mehr als drei Psychotherapeuten anzurufen beziehungsweise länger als drei Monate (bei Erwachsenen) zu warten. Dabei kommt es teilweise zu Situationen, die nicht nachzuvollziehen sind: Die gesetzlichen Krankenversicherungen schicken Ihre Mitglieder in die Klinik statt eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie zu bezahlen. Ein Tag in der Klinik kostet um ein mehrfaches mehr als eine Behandlungstunde bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Im Jahre 2017 hat das Bundessozialgericht die Lage für die Krankenversicherten leider noch mal verschlechtert: Es wurde gerichtlich festgelegt, dass auch bei einem Systemversagen des gesetzlichen Gesundheitssystems die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten bei einem alternativen Behandler zu übernehmen. Dennoch macht es Sinn, dass Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden! Sagen Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass
Denn je mehr gesetzlich versicherte sich bei den gesetzlichen Krankenversicherung melden, umso eher wird die starre Haltung der gesetzlichen Krankenversicherungen durchbrochen, so dass sich das System vielleicht ändern kann. Für Sie besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben. Ist auch dies nicht der Fall, so müssen Sie die Kosten privat übernehmen und können diese Ausgaben dann bei der Steuererklärung zum Teil geltend machen. Haben Sie genug Informationen und Antworten bekommen? Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an (Telefon 0871-4301330) oder reservieren sich jetzt direkt online einen Termin. Ihre Frage an michSollten Sie weiteren Klärungsbedarf haben, dürfen Sie natürlich auch gerne anrufen oder mir eine eMail schreiben. Ihre persönliche Frage können Sie auch ganz leicht in das folgenden Feld eintragen: * Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet |
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